Hai André,
ich antworte im Text nachfolgend.
Grüße, Kai
Nein, kann aus meiner Sicht raus.Hi @ All,
ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen:
(https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJEfoi8)
§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?
Die Begründung hat mit dem AGG (Gleichstellungsgesetz) und dem Widerspruchsrecht zu tun und muss mit drauf.§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?
Dafür gibt es spezielle Vereinskonten z.B. bei der Skatbank. Dort kann man regeln, dass bis zu einer bestimmten Betragsgrenze eine Unterschrift des Schatzmeisters genügt (zB für Onlinebanking) und darüber zwei festgelegte Personen abzeichnen müssen. Allerdings ob das durch den §8 so gemeint ist, weiß ich auch nicht.§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?
Also ich hatte mir gemerkt, dass wir das so belassen wollten, weil es eigentlich egal ist, da die verbliebenen Vorstände einfach zur Wahl mit antreten können und auch so wiedergewählt werden können. Ansonsten müssten wir einen Passus für eine "Nachwahl von Vorstandsmitgliedern" einfügen, welche vorsehen würde, dass für die verbliebene Zeit bis zur nächsten regulären Vorstandswahl ein Ersatzmitglied nachgewählt werden würde (mit verkürzter Legislaturperiode des nachgewählten Vorstands). Ich bin persönlich dafür, immer einen kompletten Vorstand neu zu wählen.§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder?
Ja, so habe ich mir das aus dem Gespräch heraus auch gemerkt, den "2. Vorsitzenden" würde ich aber als "stellvertretenden Vorsitzenden" betiteln.generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:
- Vorstandsvorsitzender- 2. Vorstandsvorsitzender- Schatzmeister
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