Hallo,

da die Frage über die zeitnahe Mittelverwendung gestern aufkam, hier die Antwort die ich auf [1] gefunden habe.


Zeitnahe Mittelverwendung
Der Verein hat seine Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend) für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung der Mittel liegt noch vor, wenn die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe der auf den Zufluss folgenden zwei Jahre für die steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich verwendet werden. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung zu (Rücklagenbildung).

Wir sind somit nicht gezwungen Spenden, die wir dieses Jahr erhalten auch gliech wieder auszugeben.

Viele Grüße,

Ralf

[1] http://www.ofd.niedersachsen.de/aktuelles_service/steuermerkblaetter_broschueren/merkblatt-zur-gemeinnuetzigkeit-und-zum-spendenrecht-67744.html


Ralf Baumann
Schmidstrasse 10
08523 Plauen
Telefon: 03741 – 18 29 41
Mobile: 0151 – 44614632