Hallo,
da die Frage über die
zeitnahe Mittelverwendung gestern aufkam, hier die Antwort die
ich auf [1] gefunden habe.
Zeitnahe
Mittelverwendung
Der Verein hat seine Mittel grundsätzlich
vollständig und stets zeitnah (fortlaufend) für die
steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung
der Mittel liegt noch vor, wenn die in einem
Geschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe der auf den
Zufluss folgenden zwei Jahre für die steuerbegünstigten Zwecke
tatsächlich verwendet werden. In bestimmten Fällen
lässt das Gesetz Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung
zu (Rücklagenbildung).
Wir sind somit nicht
gezwungen Spenden, die wir dieses Jahr erhalten auch gliech
wieder auszugeben.
Viele Grüße,
Ralf