Hi Alex,

Der Messdienst der BnetzA fährt seit Jahren nur noch raus, wenn es Störungsmeldungen gibt.
Also wo kein Kläger, da kein Richter.

Im Störungsfall bekommt der Verursacher in der Regel 2 oder 4 Wochen Zeit das störende Gerät außer Betrieb zu setzen.

Die Kollegen die für uns zuständig sind, sind sehr umgänglich und geben dem Inhaber des störenden Gerätes auf Nachfrage auch ein Messprotokoll heraus, so dass die Reklamation im Einzelhandel bis zu 2 Jahre nach dem Kauf auch kein Problem sein sollte.

Sollten es nicht gerade Radaranlagen sein welche im 5Ghz Bereich gestört werden, sondern technisch interessierte Leute oder Funkamateure, dann begeben die sich meist von selbst vorher auf die Suche nach dem Störer und mobilisieren nicht gleich den halben Staat. 😉



Beste Grüße


Daniel


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Am 30.06.20, 11:18 schrieb Alexander Heidenreich <a.heidenreich@adminteam6.de>:
Hi, soweit ich mich an den Jura-Teil der AFU-Prüfung erinnern kann geht es bei Weitergabe um Verkauf als auch Schenkung, aber nicht um den Betrieb bereits eingesetzter Geräte. Allerdings dürfte es schwierig werden nach so einer Einstufung ein Gerät weiterzubetreiben, wenn es Beschwerden dagegen gibt. Ich würde erst mal keine Panik deswegen bekommen, aber keine mehr installieren bis klar ist, dass es eine neue Hardwarerevision gibt, die das Problem behebt. Grüße Alex On Monday, 29 June 2020 23:24:33 CEST Carsten Weber wrote: > Die Verfügung [1] ist m. E. nicht klar dahingehend, ob sie sich auch > auf bereits in Verkehr gebrachte Geräte bezieht, d. h. ob diese > "Inverkehrbringung" "rückgängig" gemacht zu werden hat. > > Jedenfalls aber um bereits gekaufte Rockets loszuwerden, kann man > sicherlich gegenüber dem Verkäufer argumentieren, dass es sich > zweifelsfrei um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe der > Ware vorlag und damit dürfte man innerhalb von zwei Jahren ab Kauf > Gewährleistungsansprüche wahrnehmen können. Da der Verkäufer vermutlich > die Ware nicht reparieren können wird, wird er sie m. E. zurücknehmen > müssen. > > Carsten > > [1] > https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekom > munikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/Eu > ropaeischeVerbote/PI_200200157073.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 -- IT Security Consultant Tel: (49) 03741-7405784 Email: a.heidenreich@adminteam6.de Schenkendorfstraße 14 08525 Plauen Please use PGP/GnuPGP and no HTML for your emails!