Hi Alex,
Der Messdienst der BnetzA fährt seit Jahren nur noch raus, wenn es Störungsmeldungen gibt.
Also wo kein Kläger, da kein Richter.
Im Störungsfall bekommt der Verursacher in der Regel 2 oder 4 Wochen Zeit das störende Gerät außer Betrieb zu setzen.
Die Kollegen die für uns zuständig sind, sind sehr umgänglich und geben dem Inhaber des störenden Gerätes auf Nachfrage auch ein Messprotokoll heraus, so dass die Reklamation im Einzelhandel bis zu 2 Jahre nach dem Kauf auch kein Problem sein sollte.
Sollten es nicht gerade Radaranlagen sein welche im 5Ghz Bereich gestört werden, sondern technisch interessierte Leute oder Funkamateure, dann begeben die sich meist von selbst vorher auf die Suche nach dem Störer und mobilisieren nicht gleich den halben Staat. 😉
Beste Grüße
Daniel
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