Hi,
soweit ich mich an den Jura-Teil der AFU-Prüfung erinnern kann geht es bei Weitergabe um Verkauf als auch Schenkung, aber nicht um den Betrieb bereits eingesetzter Geräte. Allerdings dürfte es schwierig werden nach so einer Einstufung ein Gerät weiterzubetreiben, wenn es Beschwerden dagegen gibt.
Ich würde erst mal keine Panik deswegen bekommen, aber keine mehr installieren bis klar ist, dass es eine neue Hardwarerevision gibt, die das Problem behebt.
Grüße Alex
On Monday, 29 June 2020 23:24:33 CEST Carsten Weber wrote:
Die Verfügung [1] ist m. E. nicht klar dahingehend, ob sie sich auch auf bereits in Verkehr gebrachte Geräte bezieht, d. h. ob diese "Inverkehrbringung" "rückgängig" gemacht zu werden hat.
Jedenfalls aber um bereits gekaufte Rockets loszuwerden, kann man sicherlich gegenüber dem Verkäufer argumentieren, dass es sich zweifelsfrei um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe der Ware vorlag und damit dürfte man innerhalb von zwei Jahren ab Kauf Gewährleistungsansprüche wahrnehmen können. Da der Verkäufer vermutlich die Ware nicht reparieren können wird, wird er sie m. E. zurücknehmen müssen.
Carsten
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekom munikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/Eu ropaeischeVerbote/PI_200200157073.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2