Hi @ All,

ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen:
(https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJEfoi8)

§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?

§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?

§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?

§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder? 

generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:

- Vorstandsvorsitzender
- 2. Vorstandsvorsitzender
- Schatzmeister

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