Hallo Simon und Sven,
ich beziehe meinen Internet-Zugang über 1&1. In deren AGB steht im Abschnitt D Punkt 2.4.:
„Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden).“
Nun will ich ja meinen Hotspot zwar öffentlich und unentgeltlich betreiben, aber doch nicht geschäftsmäßig. Es soll einfach Hobby sein und bleiben. Nun will ich auch keine schlafenden Hunde wecken und mir eine schriftliche Erlaubnis holen. Was haltet ihr von dieser Formulierung in den AGB? Fragt man dort um eine schriftliche Erlaubnis an oder tut man es nicht und beruft sich im Fall der Fälle auf Unkenntnis? Ich meine, Feinde hat man ja überall und es könnte sein, dass jemandem in meiner unmittelbaren lokalen Umgebung der Hotspot ein Dorn im Auge ist. Ich möchte Ärger mit der Nachbarschaft von vornherein vermeiden. Saufende und kiffende Jugendliche gibt es überall, die sich dann noch mit dem freien WLAN-Zugang ihren „Stoff“ besorgen könnten . . . und nichtwohlmeinende Nachbarn gibt es auch überall.
In diesem Zusammenhang sehe ich mein Projekt „Freifunk“ im Augenblick den Bach hinuntergehen, schade.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Immisch