URTEIL

Keine Haftung bei offenem W-Lan

Geschäftsleute, die Gratis-W-Lan anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings kann vom Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird. Hintergrund ist ein deutscher Fall. In München hatte ein Geschäfts-Inhaber einen freien W-LanHotspot angeboten. Sony mahnte den Mann ab, über dessen Zugang ein Album von „Wir sind Helden“ heruntergeladen worden sein soll.

Aktenzeichen: C-484/14




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