Bei so viel Tee muss ich dann nachts so oft raus, ich denke auch Punkt 1, was kann denn passieren wenn es hart auf hart kommt?

André Fiedler via Freifunk_info <freifunk_info@freifunk-vogtland.net> schrieb am Di., 15. Mai 2018, 22:31:
Hi @ All,

DSGVO, DSGVO... ja ich kann es auch nicht mehr hören/lesen. ;)

Ich glaube, unsere Mailingliste ist nicht 100% DSGVO konform. Zitat:

    • E-Mail-Verteiler:
      Der E-Mail-Verteiler muss im Verfahrensverzeichnis beschrieben werden. Angaben zu den Adressen gehören in die Datenschutzinformationen und Privacy Policies (Art. 13 und 14 DSGVO).
    • Dienstleister:
      Werden Dienstleister für den E-Mail-Versand eingesetzt, muss ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.
    • Auskunftsverlangen:
      Verlangt der Empfänger eines Newsletters Auskunft zur Herkunft seiner Adresse („Woher hast Du meine E-Mail-Adresse? Was hast Du sonst noch für Daten über mich?“), muss das Unternehmen diese Anfrage innerhalb eines Monats vollständig beantworten (Art. 15 und 12 Abs. 3 DSGVO).

Nun haben wir ein paar Möglichkeiten:
  1. abwarten und Tee trinken
  2. eine E-Mail an diese Liste schreiben, und die Personen irgendwie aufklären, dann abwarten und Tee trinken
  3. irgendwas auf unsere Webseite zum Thema Newsliste & DSGVO schreiben, dann aber wieder abwarten und Tee trinken
  4. die Newsliste offline nehmen, da unklar wie, oder was und warum überhaupt. Vorher natürlich noch ne Abschieds-Mail an alle.
Was denkt ihr? Ich wäre ja für Punkt 1) ... ;)

VG,
André
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