Hi,
kurze Frage: Ich gehe davon aus, dass die Bandbreitenbegrenzung bei der FFV- Firmware nur auf den Uplink per LAN wirkt und nicht auf die Funkschnittstelle (MESH oder WIFI). Ist das korrekt?
Grüße Alex
On Donnerstag, 29. März 2018 21:53:09 CEST Alexander Heidenreich via Freifunk_info wrote:
kurze Frage: Ich gehe davon aus, dass die Bandbreitenbegrenzung bei der FFV- Firmware nur auf den Uplink per LAN wirkt und nicht auf die Funkschnittstelle (MESH oder WIFI). Ist das korrekt?
Die Bandbreitenbegrenzung betrifft das Interface mesh-vpn. Das ist das Interface des fastd-Tunnels. Und dieses Interface wird nur genutzt:
* wenn ein Knoten direkt mit dem WAN-Interface zum Internet verbunden ist * damit einen der VPN-Server erreichen werden kann
Wobei man hier sagen muss, dass es auch nicht grossartig (fuer Datenverbindungen) genutzt wird, wenn die Verbindung darueber zum VPN-Server zu schlecht waere.
Die Interfaces fuer die Verbindung zu Clients (also die AP Interfaces), Adhoc/ Meshpoint-Interfaces oder das lokal aufgebaute Mesh (ueber WAN/LAN/Meshpoint/Adhoc-Interfaces) betrifft dies nicht.
Also grob zusammengefasst: Es sind Daten betroffen, die ueber das WAN- Interface direkt zum VPN-Server getunnelt werden.
Gruesse, Sven