Hi Andre,
On Thursday, September 1, 2016 8:17:30 AM CEST André Fiedler via Freifunk_info wrote:
Hi @ All,
ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen: (https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJ Efoi8)
§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?
Sehe ich persoenlich nicht ...
§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?
§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?
Das klingt m.A. nach furchtbar. Die Chemnitzer meinten auch dass sie empfehlen dass Leute einzeln Sachen machen duerfen, z.B. Bestellungen oder so. Ich weiss nicht mehr genau auf was sich das bezog und wie so etwas zu regeln ist, aber wenn fuer alles immer zwei Leute anwesend sein muessten waer das ziemlicher overkill.
§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder?
generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:
- Vorstandsvorsitzender
- Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender, glaub ich?
- Schatzmeister
Viele Gruesse, Simon