Hi @ All,
ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen: (https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJEf...)
§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?
§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?
§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?
§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder?
generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:
- Vorstandsvorsitzender - 2. Vorstandsvorsitzender - Schatzmeister
?
Hi Andre,
On Thursday, September 1, 2016 8:17:30 AM CEST André Fiedler via Freifunk_info wrote:
Hi @ All,
ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen: (https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJ Efoi8)
§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?
Sehe ich persoenlich nicht ...
§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?
§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?
Das klingt m.A. nach furchtbar. Die Chemnitzer meinten auch dass sie empfehlen dass Leute einzeln Sachen machen duerfen, z.B. Bestellungen oder so. Ich weiss nicht mehr genau auf was sich das bezog und wie so etwas zu regeln ist, aber wenn fuer alles immer zwei Leute anwesend sein muessten waer das ziemlicher overkill.
§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder?
generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:
- Vorstandsvorsitzender
- Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender, glaub ich?
- Schatzmeister
Viele Gruesse, Simon
Hai André,
ich antworte im Text nachfolgend.
Grüße, Kai
Am 01.09.16 um 10:17 schrieb André Fiedler via Freifunk_info:
Hi @ All,
ich brauche noch ein paar Minuten eurer Zeit. Hier noch ein paar Fragen die in der Satzung stehen: (https://docs.google.com/document/d/1DoGDKhsXcQpsz9xu8OKbZWxVB0NwEddpqFt9cJEf...)
§ 3 Mitgliedschaft ... 2. ... "Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will." ... Ist die Angabe "wie Vereinszweck gefördert werden soll" wirklich nötig?
Nein, kann aus meiner Sicht raus.
§ 3 Mitgliedschaft ... 4. ... "Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben." ... Wäre es nicht besser, wenn die Ablehnung keiner Begründung bedarf?
Die Begründung hat mit dem AGG (Gleichstellungsgesetz) und dem Widerspruchsrecht zu tun und muss mit drauf.
§ 8 Vorstand ... 2. ... "Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach außen vertreten." ... Das bedeutet auch bei Bankgeschäften mind. 2 Unterschriften, evtl für Onlinebanking hinderlich. Dafür kann aber keine einzelne Person irgend etwas abschließen. Wie wollen wir's machen?
Dafür gibt es spezielle Vereinskonten z.B. bei der Skatbank. Dort kann man regeln, dass bis zu einer bestimmten Betragsgrenze eine Unterschrift des Schatzmeisters genügt (zB für Onlinebanking) und darüber zwei festgelegte Personen abzeichnen müssen. Allerdings ob das durch den §8 so gemeint ist, weiß ich auch nicht.
§ 8 Vorstand ... 5. ... "Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit von Vorstandsvorsitzendem, Schatzmeister oder Schriftführer ist der gesamte Vorstand neu zu wählen." ... Das wollten wir doch ändern, oder? Sodass nicht der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss, oder?
Also ich hatte mir gemerkt, dass wir das so belassen wollten, weil es eigentlich egal ist, da die verbliebenen Vorstände einfach zur Wahl mit antreten können und auch so wiedergewählt werden können. Ansonsten müssten wir einen Passus für eine "Nachwahl von Vorstandsmitgliedern" einfügen, welche vorsehen würde, dass für die verbliebene Zeit bis zur nächsten regulären Vorstandswahl ein Ersatzmitglied nachgewählt werden würde (mit verkürzter Legislaturperiode des nachgewählten Vorstands). Ich bin persönlich dafür, immer einen kompletten Vorstand neu zu wählen.
generell: Schriftführer fliegt aus dem Vorstand, wie besprochen. Wie setzt sich unser Vorstand dann zusammen? So:
- Vorstandsvorsitzender
- Vorstandsvorsitzender
- Schatzmeister
Ja, so habe ich mir das aus dem Gespräch heraus auch gemerkt, den "2. Vorsitzenden" würde ich aber als "stellvertretenden Vorsitzenden" betiteln.
?
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