Ich würde wohl Punkt 3 empfehlen. Die Adresse kennen die Leute entweder durch Mund-zu-Mund Propaganda oder durch finden auf der Website. Wir tragen niemanden ein, die Leute subscriben sich selbst (ausser vielleicht die ersten paar, die Burns oder ich eingetragen haben). Damit ist die Subscribe-Mail irgendwo im Serverlog zu finden und nachweisbar. Um das abzusichern, wäre es noch eine Möglichkeit, das Opt-In in ein Double-Opt-In zu verwandeln. (Das wäre aber nur sinnvoll, wenn sich die Webadresse des Listenservers herumspricht.)
mfg Michael
On 05/15/2018 10:30 PM, André Fiedler via Freifunk_info wrote:
Hi @ All,
DSGVO, DSGVO... ja ich kann es auch nicht mehr hören/lesen. ;)
Ich glaube, unsere Mailingliste ist nicht 100% DSGVO konform. Zitat:
o E-Mail-Verteiler: Der E-Mail-Verteiler muss im Verfahrensverzeichnis beschrieben werden. Angaben zu den Adressen gehören in die Datenschutzinformationen und Privacy Policies (Art. 13 und 14 DSGVO). o Dienstleister: Werden Dienstleister für den E-Mail-Versand eingesetzt, muss ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. o Auskunftsverlangen: Verlangt der Empfänger eines Newsletters Auskunft zur Herkunft seiner Adresse („Woher hast Du meine E-Mail-Adresse? Was hast Du sonst noch für Daten über mich?“), muss das Unternehmen diese Anfrage innerhalb eines Monats vollständig beantworten (Art. 15 und 12 Abs. 3 DSGVO).
Nun haben wir ein paar Möglichkeiten:
- abwarten und Tee trinken
- eine E-Mail an diese Liste schreiben, und die Personen irgendwie aufklären, dann abwarten und Tee trinken
- irgendwas auf unsere Webseite zum Thema Newsliste & DSGVO schreiben, dann aber wieder abwarten und Tee trinken
- die Newsliste offline nehmen, da unklar wie, oder was und warum überhaupt. Vorher natürlich noch ne Abschieds-Mail an alle.
Was denkt ihr? Ich wäre ja für Punkt 1) ... ;)
VG, André
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