Hallo,
da die Frage über die zeitnahe Mittelverwendung gestern aufkam, hier die Antwort die ich auf [1] gefunden habe.
*Zeitnahe Mittelverwendung* Der Verein hat seine Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend) für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung der Mittel liegt noch vor, *wenn **die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe der auf den Zufluss folgenden zwei Jahre für die steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich verwendet werden**. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung zu (Rücklagenbildung).*
Wir sind somit nicht gezwungen Spenden, die wir dieses Jahr erhalten auch gliech wieder auszugeben.
Viele Grüße,
Ralf
[1] http://www.ofd.niedersachsen.de/aktuelles_service/steuermerkblaetter_broschu...
Ralf Baumann Schmidstrasse 10 08523 Plauen Telefon: 03741 – 18 29 41 Mobile: 0151 – 44614632