Hallo Simon und Sven,
ich beziehe meinen Internet-Zugang über 1&1. In deren AGB steht im Abschnitt D Punkt 2.4.:
Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden).
Nun will ich ja meinen Hotspot zwar öffentlich und unentgeltlich betreiben, aber doch nicht geschäftsmäßig. Es soll einfach Hobby sein und bleiben. Nun will ich auch keine schlafenden Hunde wecken und mir eine schriftliche Erlaubnis holen. Was haltet ihr von dieser Formulierung in den AGB? Fragt man dort um eine schriftliche Erlaubnis an oder tut man es nicht und beruft sich im Fall der Fälle auf Unkenntnis? Ich meine, Feinde hat man ja überall und es könnte sein, dass jemandem in meiner unmittelbaren lokalen Umgebung der Hotspot ein Dorn im Auge ist. Ich möchte Ärger mit der Nachbarschaft von vornherein vermeiden. Saufende und kiffende Jugendliche gibt es überall, die sich dann noch mit dem freien WLAN-Zugang ihren Stoff besorgen könnten . . . und nichtwohlmeinende Nachbarn gibt es auch überall.
In diesem Zusammenhang sehe ich mein Projekt Freifunk im Augenblick den Bach hinuntergehen, schade.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Immisch
Hallo Guenter,
das steht in den meisten AGBs von Internetprovidern drin, nicht nur bei 1&1. Es gibt aber viele Leute die Ihren 1&1 DSL Anschluss mittels Freifunk teilen, ich habe da noch von keinem Problem gehoert - und meines Wissens hat da auch niemand "um Erlaubnis" gebeten.
Der Traffic geht auch nicht direkt ueber den 1&1 Anschluss ins Netz, sondern wird durch ein eigenes Freifunknetz weitergeleitet - d.h. selbst wenn ueber Deinen Anschluss was passiert, ist es nicht nachvollziehbar dass es Dein Anschluss war. Die Server sehen nur eine oeffentliche Freifunk IP Adresse.
Viele Gruesse, Simon
On Friday, June 12, 2020 8:13:28 PM CEST g.immisch@web.de wrote:
Hallo Simon und Sven,
ich beziehe meinen Internet-Zugang über 1&1. In deren AGB steht im Abschnitt D Punkt 2.4.:
Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden).
Nun will ich ja meinen Hotspot zwar öffentlich und unentgeltlich betreiben, aber doch nicht geschäftsmäßig. Es soll einfach Hobby sein und bleiben. Nun will ich auch keine schlafenden Hunde wecken und mir eine schriftliche Erlaubnis holen. Was haltet ihr von dieser Formulierung in den AGB? Fragt man dort um eine schriftliche Erlaubnis an oder tut man es nicht und beruft sich im Fall der Fälle auf Unkenntnis? Ich meine, Feinde hat man ja überall und es könnte sein, dass jemandem in meiner unmittelbaren lokalen Umgebung der Hotspot ein Dorn im Auge ist. Ich möchte Ärger mit der Nachbarschaft von vornherein vermeiden. Saufende und kiffende Jugendliche gibt es überall, die sich dann noch mit dem freien WLAN-Zugang ihren Stoff besorgen könnten . . . und nichtwohlmeinende Nachbarn gibt es auch überall.
In diesem Zusammenhang sehe ich mein Projekt Freifunk im Augenblick den Bach hinuntergehen, schade.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Immisch
On Saturday, 13 June 2020 21:48:31 CEST Simon Wunderlich wrote:
das steht in den meisten AGBs von Internetprovidern drin, nicht nur bei 1&1. Es gibt aber viele Leute die Ihren 1&1 DSL Anschluss mittels Freifunk teilen, ich habe da noch von keinem Problem gehoert - und meines Wissens hat da auch niemand "um Erlaubnis" gebeten.
Allgemeiner Hinweis: Das sind hier maximal Anekdoten und keine Rechtsberatung. Letzteres darf auch nicht durch uns erfolgen.
Allgemein zu den AGBs lohnt sich ein Blick auf bereits existierende Informationen wie
* https://wiki.freifunk.net/AGB * http://www.offenenetze.de/2015/08/20/das-agb-verbot-des-teilens-von-internet... * https://forum.freifunk.net/search?q=agb
Zwecks der allgemeinen Stimmungslage: Nicht bekannt, dass jemand hier Probleme zwecks Freifunk mit dem Provider bekam.
Wie vorher schon erwaehnt, koennen wir hier diese Situation nicht klaeren und muessen fuer eine rechtssicherere Situation (falls soetwas existert) auf Rechtsanwaelte verweisen, die den Inhalt und Gueltigkeit der AGB pruefen muessten.
Der Traffic geht auch nicht direkt ueber den 1&1 Anschluss ins Netz, sondern wird durch ein eigenes Freifunknetz weitergeleitet - d.h. selbst wenn ueber Deinen Anschluss was passiert, ist es nicht nachvollziehbar dass es Dein Anschluss war. Die Server sehen nur eine oeffentliche Freifunk IP Adresse.
Das stimmt zum Thema "kiffende Jugendliche" und Nutzung des Anschlusses. Die Grundsaetzliche Frage hat aber mit den AGBs nichts zu tun. Das geht eher in Richtung (Stoerer)Haftung.
Ich moechte hier nocheinmal explizit erwaehnen, dass alles was in den letzten Tagen (oder auch Jahren) zum Thema Rechtsstreite im Zusammenhang mit (Stoerer)haftung und Freifunk berichtet wurde, bezog sich hierbei auf Systeme, die nicht mit einem VPN-Server betrieben wurden - Daten also direkt beim Freifunkknoten dem Provider uebergeben und nicht erst ueber einen VPN-Server verteilt wurden. Und wie Simon schon schrieb, sendet unsere Firmware die Daten zu unseren VPN-Servern, die dann um den eigentlichen Internetzugang ueber Freifunk bereitstellen. Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft gehen daher ersteinmal zu den Kontaktpersonen der Serverinfrastruktur.
On Friday, 12 June 2020 20:13:28 CEST g.immisch@web.de wrote:
Saufende und kiffende Jugendliche gibt es überall, die sich dann noch mit dem freien WLAN-Zugang ihren Stoff besorgen könnten . . . und nichtwohlmeinende Nachbarn gibt es auch überall.
Zwecks Nachbarn koennen wir leider auch nichts machen. Soweit ich es mitbekommen habe, gab es bisher Beschwerden, dass sich Leute in der Naehe einer Lokalitaet aufgehalten haben oder dass wir nicht das Internet fuer das Kind einer Familie sperren. Beides aber ersteinmal Dinge, die nichts mit den AGBs des Internetanbieters zu tun haben. Das muesste also dann (friedlich) in der Ortsgemeinschaft geklaert werden. Und je nach Anliegen, koennen auch technische Loesungen probiert werden - kommt aber auf das Anliegen an. Bei den meisten Anliegen hilft aber eher Aufklaerung.
Gruesse, Sven