[Freifunk_info] Freie Presse 16.9.2016 - Urteil zu freiem WLAN

16 Sep
2016
16 Sep
'16
12:46 a.m.
URTEIL Keine Haftung bei offenem W-Lan Geschäftsleute, die Gratis-W-Lan anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings kann vom Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird. Hintergrund ist ein deutscher Fall. In München hatte ein Geschäfts-Inhaber einen freien W-LanHotspot angeboten. Sony mahnte den Mann ab, über dessen Zugang ein Album von „Wir sind Helden“ heruntergeladen worden sein soll. Aktenzeichen: C-484/14

16 Sep
16 Sep
4:44 a.m.
Hm, wurde das Album nicht über seinen Anschluss angeboten? Gesendet von meinem Windows 10 Phone Von: Kai Grünler via Freifunk_info
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Kai Grünler